Förderung für Heizkesseltausch, Wärmepumpen

Förderung für Heizkessel-Tausch und Wärmepumpen
 
Bei Umstieg bzw. Heizkesseltausch auf erneuerbare Energieträger setzt sich die Förderung wie folgt zusammen: 


Bei Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher, Kachelöfen oder Nahwärmeversorgung mit Biomasse als einzige Heizwärme­­erzeugung im Haus (ausgenommen Solaranlagen als Zusatzheizung).

200,--

Bei Hackschnitzel- oder Pelletsheizung und Wärmepumpen, als einzige Heiz­wärme­­erzeugung im Haus (ausgenommen Solaranlagen als Zusatz­heizung).

240,--

 
Alle Förderungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt und sind an die Landesförderung gebunden.
Datei herunterladen: DOC Formular Ansuchen Gemeindeförderung

Zuständig