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Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Dazu zählen die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, Erneuerung von Fassaden, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Installationen (z.B.: Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.), Malerarbeiten, Gartengestaltung, Gartenarbeiten, etc.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?Dieser richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Die Antragstellerin/Der Antragsteller muss die Wohneinheit, an dem die Arbeitsleistungen durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt– oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Wie hoch ist die Förderung?Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person sowie Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit. (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden.
Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei uns am Gemeindeamt geben.
Fallbeispiel:Ein im gemeinsamen Einfamilienhaus lebendes Ehepaar lässt sich 2024 einen Carport am Grundstück aufstellen. Die Arbeitsleistung beträgt netto 6.000 €. Der Mann reicht die Rechnung ein und bekommt 1.200 € erstattet. Damit kann seine Frau 2024 noch weitere 800 € an Förderung aus dem Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen an der gleichen Adresse beantragen.
20.06.2024 08:11