Hundehaltung

Hundehaltung

Wir möchten hier einen Überblick über die Pflichten der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer geben:

  1. Anmeldung des Hundes: Jeder Hund muss bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden (§ 4 NÖ Hundehaltegesetz Abs. 1). Dies gilt auch bei einem Umzug in eine andere Gemeinde. 
  2. Sachkundenachweis: Bei der Anmeldung eines Hundes muss der Nachweis der allgemeinen Sachkunde (NÖ Hundepass) vorgelegt werden. Gibt es diesen zum Zeitpunkt der Hundeanmeldung noch nicht, ist dieser binnen sechs Monaten bei der Gemeinde nachzureichen. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss zusätzlich die erweiterte Sachkunde gemäß § 4 Abs. 6 NÖ Hundehaltegesetz vorgezeigt werden. Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt (Gesundheit, Haltung, Pflege etc.) und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Gehorsam, Körpersprache des Hundes, etc.). Der NÖ Hundepass gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen und ist somit nur "einmal im Leben" zu absolvieren. 
  3. Haftpflichtversicherung: Beim Anmelden des Hundes muss von der Hundehalterin oder vom Hundehalter eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,- pro Hund nachgewiesen werden.
  4. Führen von Hunden: § 8 NÖ Hundehaltegesetz: "Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen." Dazu wurden von der Gemeinde im gesamten Ortsgebiet Dog-Stationen aufgestellt, bei denen man sich ein Sackerl holen kann und in denen die Exkremente auch entsorgt werden können. In Grimmenstein befinden sich die Dog-Stationen an folgenden sechs Standorten: Fun-Court, Nestle-Brücke, Riegerbrücke, Weidensteg, Kulmsiedlung und Walli-Siedlung. In Hochegg stehen die Dog-Stationen in der Kirschenallee, in der Neubaugasse und an der Abzweigung zum Universitätsklinikum. Bitte machen Sie davon auch Gebrauch.
    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Anders verhält es sich bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, diese müssen an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Termine für Vorträge zum NÖ Hundepass in unserer Nähe finden Sie auf der Homepage www.hunde-partner.at.

Es besteht auch die Möglichkeit den Nachweis der allgemeinen Sachkunde online über ein Webinar zu absolvieren, genauere Infos sowie Termine finden Sie unter www.noe-hundepass.at.

Alle Rechte und Pflichten finden Sie im NÖ Hundehaltegesetz.

Im Sinne eines guten Miteinanders und eines gepflegten Ortsbildes bitten wir Sie, sich an die Leinenpflicht zu halten und die Hinterlassenschaften der Hunde zu entsorgen!

Flyer "Vorträge zum NÖ Hundepass" (204 KB) - .PDF

05.02.2025 14:02