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Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
1.a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Antragsformular: Antrag Heizkostenzuschuss 2024/25
Richtlinien: Richtlinien Heizkostenzuschuss 2024/25
Erläuterung: Erläuterung Heizkostenzuschuss 2024/25
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ:
https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
16.10.2024 09:56