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Aktuell herrscht aufgrund von unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen und einem extrem trockenen Winter eine erhöhte Waldbrandgefahr. Daher hat die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen im März folgende Waldbrandverordnung erlassen:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!
Ostern steht vor der Tür und auch die damit verbundenen Osterfeuer sind wieder ein großes Thema. Ein Brauchtum, das selbstverständlich gelebt werden will! Diese dürfen, wenn sie nicht gegen die Waldbrandverordnung der BH Neunkirchen verstoßen, abgehalten werden. Wir möchten aber dennoch auf Vorsicht und die Notwendigkeit eines entsprechenden Brandschutzes hinweisen! Gegebenenfalls wäre zur weiteren Abklärung vorab mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr Rücksprache zu halten. Bei etwaigen Rückfragen zur geltenden Waldbrandverordnung bitte das Fachgebiet Forstwesen der BH Neunkirchen (02635/9025) kontaktieren.
Waldbrandverordnung BH Neunkirchen (231 KB) - .PDF
14.04.2025 08:59