Europawahl 9. Juni 2024

Europawahl 2024

Überblick
Wahltag: 9. Juni 2024
Stichtag: 26. März 2024

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.

Für Österreich können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
  • am Stichtag(26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben: 

  • am Wahltag in jedem Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte "fliegende Wahlkommission")
  • im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim zuständigen     Magistratischen Bezirksamt, oder bis zum Wahltag.

Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

  • Seit dem Tag der Wahlausschreibung,
  • bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Juni 2024),
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr)

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur "ID-Austria" benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B.: wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Ab welchem Zeitpunkt können Wahlkarten beantragt werden?

  • Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
  • Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse - auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben.

NEU ist, dass bei persönlicher Beantragung einer Wahlkarte eine sofortige Stimmabgabe mittels Briefwahl in einer Wahlzelle am Gemeindeamt möglich ist!

Ab sofort können Wahlkarten über https://meinewahlkarte.at/31812/wahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarten aber erst nach dem 17. Mai 2024 verschickt werden, da die Drucksorten erst ab diesem Zeitpunkt den Gemeinden zur Verfügung stehen! 

Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit zur "Selbstauskunft", sprich die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann unter Verwendung der ID-Austria erfolgen. Sie ersparen sich Zeit und somit den Weg aufs Gemeindeamt. Die Abfrage ist unter folgendem Link möglich: www.bmi.gv.at/selbstauskunft.


08.04.2024 14:28