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Diese wird in vierteljährlichen Teilzahlungen vorgeschrieben. Faktoren für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr sind:
Faktoren für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr sind:Die Berechnungsfläche:Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an der Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen.Die Geschossfläche ist die, sich aus den äußersten Begrenzungen (Außenmauern) jedes Geschoßes ergebende Fläche (ist nicht die Wohnnutzfläche!!!).Nicht berechnet werden:
Der Einheitssatz:Der Einheitssatz für Schmutzwasser beträgt € 2,00 exkl. Mwst.Wird Regenwasser in den Kanal eingeleitet erhöht sich der Einheitssatz um 10%.
Berechnungsformel für die Kanalbenützungsgebühr:Summe aller Geschossflächen = Berechnungsfläche x Einheitssatz = Kanalbenützungsgebühr pro Jahr + 10% Ust