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Richtlinien für die Eigenheimförderung Die Marktgemeinde Grimmenstein gewährt bei der Neueinrichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses eine nicht rückzahlbare Direktförderung (gebunden an die Landesförderung). Punktesystem für nachhaltige Bauweise (100-Punkte-Haus) Ökologisches und energiesparendes Bauen sowie der Einsatz von erneuerbaren Ressourcen werden hier im Rahmen eines Punktesystems berücksichtigt. Basis dafür ist der Energieausweis. Die Förderung gilt für alle die nach der NÖ Eigenheimförderung (NEU ab 11.06.2010) ein Darlehen nachweislich erhalten.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und aller Befunde.
Jede/r Grimmensteiner BauwerberIn (mindestens 10 Jahre Hauptwohnsitz in der Gemeinde) erhält zusätzlich einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 320,--. Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen:
Darüber hinaus gibt es noch die Solaranlagenförderung der Gemeinde. Alle Förderungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt und sind an die Landesförderung gebunden.
Eigenheimförderung Land NÖ
Formular Ansuchen Gemeindeförderung