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Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
Für Österreich können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
Mündlich (persönlich, nicht telefonisch):
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur "ID-Austria" benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B.: wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Bitte beachten Sie:
Ab sofort können Wahlkarten über https://meinewahlkarte.at/31812/wahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Wahlkarten aber erst nach dem 17. Mai 2024 verschickt werden, da die Drucksorten erst ab diesem Zeitpunkt den Gemeinden zur Verfügung stehen!
Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit zur "Selbstauskunft", sprich die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann unter Verwendung der ID-Austria erfolgen. Sie ersparen sich Zeit und somit den Weg aufs Gemeindeamt. Die Abfrage ist unter folgendem Link möglich: www.bmi.gv.at/selbstauskunft.
08.04.2024 14:28