Förderung von Gewerbebetrieben

  1. Gegenstand der Förderung
    Die Schaffung neuer oder zusätzlicher Arbeitsplätze, die Modernisierung, der Ausbau und die Renovierung oder Verbesserung von gewerblichen Betrieben, wird von der Marktgemeinde Grimmenstein durch einen Investitionszuschuss gefördert.

  2. Förderungswerber
    Als Förderungswerber kommen Betriebe aus Gewerbe, Handel, Industrie, Verkehr und Fremdenverkehr in Betracht, die eine Betriebsstätte errichtet oder übernehmen und fortführen.

  3. Förderungswürdige Vorhaben
    Eine Förderung wird für folgende Vorhaben gewährt:
    1. Modernisierung von Geschäfts- und Betriebsräumen, Zu- und Umbauten, Renovierungen, sowie Verbesserungen der Sanitären Anlagen und dergleichen (hiervon ausgenommen sind laufende Instandhaltungsarbeiten)
    2. Neugestaltung von Geschäftsportalen, die der Verschönerung des Ortsbildes dienen
    3. Umweltrelevante Maßnahmen

  4. Ausmaß der Förderung
    Die Förderung der Marktgemeinde Grimmenstein besteht:
    1. Refundierung von 50% der abgelieferten Kommunalabgabe auf 3 Jahre. Maximale Förderhöhe sind € 4.000,-
    2.  Betriebe können maximal alle 6 Jahre um Förderung ansuchen.

  5. Verfahrensbestimmungen
    Um die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien hat der Förderungswerber spätestens ein Jahr nach Durchführung der Investition bzw. der Geschäftsgründung oder Geschäftsübernahme schriftlich bei der Marktgemeinde Grimmenstein anzusuchen.

    Dem Ansuchen sind folgenden Unterlagen anzuschließen:
    1. Nachweis der Kosten durch saldierte Rechnungen
    2. Nachweis der Gewerbeberechtigung
    3. Nachweis der Anerkennung allfälliger Landesförderungsstellen

Über das Ansuchen und allfällige Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung.