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Ab dem 1. Juni 2023 sind grundsätzlich alle (ab diesem Zeitpunkt angeschaffte) Hunde unverzüglich bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden.NEU ab 1.6.2023: Für alle Hunde ist ein Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde der Gemeinde vorzulegen. Die Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Dieser Nachweis ist, wenn er nicht bereits bei der Meldung erbracht wird, binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen. Der allgemeine Sachkundenachweis ist einheitlich für alle Hunderassen und gilt somit auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Im vorgesehenen Kurs sollen zukünftige HundehalterInnen über die wesentlichsten Themen im Zusammenhang mit der Hundehaltung informiert und geschult werden.
Weiters ist ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden) zu erbringen. Dies kann natürlich auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung erfolgen.Für Hunde, die bereits vor dem 1.6.2023 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2025 für die Vorlage eines Nachweises der Haftpflichtversicherung. Ein Sachkundenachweis für diese Hunde ist nicht erforderlich. Diese Hunde müssen auch nicht nachträglich bei der Gemeinde gemeldet werden.
Neu ist auch, dass ab 1.6.2023 nur mehr fünf Hunde in einem Haushalt erlaubt sind.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige HundeHier sind folgende Nachweise zusätzlich zu erbringen:
Die Bestätigung über die bisherige Sachkunde gilt als Nachweis der allgemeinen Sachkunde und als Nachweis der erweiterten Sachkunde.
Das Halten von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (und auffälligen Hunden) in einem Haushalt ist verboten.
Informationen zur Erbringung des Sachkundenachweises:Als fachkundige Personen gelten gemäßt §3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung (NÖ Hundepass) auszustellen.
Termine für Sachkundevorträge finden Sie bei "dogaudit".
Formular: Anmeldung Hund ab 1.6.2023
Formular: Hundeanmeldung nach §2 und 3 Hundehaltegesetz ab 1.6.2023
Bis jetzt schon aktuell:Registrierung von Hunden - Heimtierdatenbank und Chippflicht:Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines elektronisch ablesbaren Microchips kennzeichnen zu lassen (Welpen spät. mit einem Alter von drei Monaten, jedoch vor der ersten Weitergabe).
Weiters sind die Hunde binnen eines Monats nach der Chippung oder Übernahme in der Heimtierdatenbank registrieren zu lassen.
Das Halten von Hunden:Die Hundeanmeldung in NÖ ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, unverzüglich anzuzeigen.
Abmeldung:Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter.
24.04.2023 07:56