Rauschbrand Schutzimpfungen 2024

Spritze Rauschbrand

Die Bezirkshauptmannschaft teilt mit, dass auch im Jahr 2024 die freiwilligen Rauschbrandschutzimpfungen - egal ob für Eigen- oder Gemeinschaftsweiden - nach demselben Prozedere wie im Vorjahr durchgeführt werden.

Bei Interesse bitte eine Meldung bis Freitag 23. Februar an die Gemeinde.

Tel.Nr.: 02644/7203

E-Mail.: gemeinde@grimmenstein.gv.at 


Eine Entschädigung eines rauschbrandgeimpften verendeten Rindes erfolgt nur dann, wenn bei der Untersuchung des Tierkadavers der Erreger des Rauschbrandes, nämlich Clostridium chauvoei, als Todesursache nachgewiesen wird. Todesfälle durch Para-rauschbrand (Erreger Clostridium septicum) werden nicht entschädigt. 

Bei Verdacht, dass ein Tier an Rauschbrand verendet ist, ist die Veterinärbehörde jedenfalls zu informieren.

15.01.2024 09:49