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Die Bezirkshauptmannschaft teilt mit, dass auch im Jahr 2024 die freiwilligen Rauschbrandschutzimpfungen - egal ob für Eigen- oder Gemeinschaftsweiden - nach demselben Prozedere wie im Vorjahr durchgeführt werden.
Bei Interesse bitte eine Meldung bis Freitag 23. Februar an die Gemeinde.
Tel.Nr.: 02644/7203
E-Mail.: gemeinde@grimmenstein.gv.at
Eine Entschädigung eines rauschbrandgeimpften verendeten Rindes erfolgt nur dann, wenn bei der Untersuchung des Tierkadavers der Erreger des Rauschbrandes, nämlich Clostridium chauvoei, als Todesursache nachgewiesen wird. Todesfälle durch Para-rauschbrand (Erreger Clostridium septicum) werden nicht entschädigt.
Bei Verdacht, dass ein Tier an Rauschbrand verendet ist, ist die Veterinärbehörde jedenfalls zu informieren.
15.01.2024 09:49